Kircheneintritt

Sie haben Interesse, in die Evangelische Kirche einzutreten …

Wir laden Sie ein, neue Erfahrungen mit Gemeinde, Glaube und Gott zu suchen – auch und gerade dann, wenn Sie Kirche in der Vergangenheit nur aus der Ferne erlebt haben. >>

Wenn Sie noch nicht getauft sind, vollzieht sich für Sie der Eintritt in eine christliche Kirche durch die Taufe. Das geschieht in der Kirche vor Ort mit einem Gottesdienst bei Ihrem Gemeidepfarrer, Ihrer Gemeindepfarrerin. Wir vermitteln gerne den Kontakt. Sprechen Sie uns an. >>

Sie sind aus einer Kirche ausgetreten und wollen nun in die Evangelische Kirche (wieder) eintreten: Das können Sie ebenfalls bei Ihrem Gemeindepfarrer/Ihrer Gemeindepfarrerin vor Ort tun. Auch hier vermitteln wir gerne den Kontakt. Oder Sie nutzen die Kircheneintrittsstelle der Evangelischen Kirche in Bonn (Kontakt und Adresse siehe unten auf dieser Seite). >>

Mit Ihrem Eintritt werden Sie Mitglied einer Kirchengemeinde vor Ort, der Landeskirche und ökumenisch gesehen der weltweiten christlichen Gemeinschaft.

Wiedereintritt: 
Um das bisherige Verfahren zum Wiedereintritt zu vereinfachen, sind in der Bonner Innenstadt zwei zentrale Eintrittsstellen eingerichtet worden. Kommen Sie einfach vorbei oder vereinbaren Sie telefonisch einen Gesprächstermin. >>

Taufe bleibt immer gültig.
Es wartet keine Glaubensprüfung auf Sie. Sie brauchen sich nicht zu rechtfertigen. Vielmehr ist es für uns interessant, Anlässe oder Gründe für einen Austritt zu verstehen und daraus zu lernen. Für Sie bedeutet das: Ein Austritt aus der Kirche macht die Taufe nicht ungültig. >>

Wenn Sie sicher sind…

… dass Sie wieder dazugehören möchten, dann füllen wir mit Ihnen zusammen einen Aufnahmeantrag aus. Damit sind Sie wieder Mitglied der Kirche. Der Antrag wird von uns an das Pfarramt weitergeleitet, wo Sie Ihren ersten Wohnsitz haben und das damit für Sie zuständig ist. Sie können sich aber auch für eine andere Gemeinde entscheiden. >>

Und was kostet das?
Für’s Beten auch noch Geld bezahlen? Das wäre eine kurze Rechnung. Aber die Solidarität mit Arbeitslosen, Schwangerenberatung, Schuldnerberatung, Seniorenbetreuung, Kindertagesstätten und Jugendfreizeiten, Musik und Kultur – all das kostet Geld. All das gehört zu unserem Angebot für eine menschenfreundliche Gesellschaft.

Und nicht zuletzt die Gottesdienste: für Kinder, für Familien, bei Taufen, bei Hochzeiten, bei Beerdigungen. Menschen in Gemeinde, Diakonie und vielen weiteren Diensten bewegen eine Menge! Auch für Sie. >>

Der Eintritt kostet nichts.
Aber als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohn oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer bezahlen. Sie beträgt neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Denn die Kirche braucht diese finanziellen Mittel, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Durch die Koppelung an die Steuer nimmt die Kirche Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen: Wer zum Beispiel in der Ausbildung ist, arbeitslos oder Rentner und kein zu versteuerndes Einkommen bezieht, der zahlt auch keine Kirchensteuer. >>

„Rechte und Pflichten“

  • Sie können am Abendmahl teilnehmen.
  • Sie können Patin oder Pate werden.
  • Sie haben Anspruch auf seelsorgerliche Begleitung sowie auf die kirchlichen Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
  • Sie können die vielfachen Angebote von der Jugend-, Erwachsenen- und Senioren- bis zur Bildungs- und Kulturarbeit nutzen.
  • Sie haben reichhaltige Möglichkeiten, sich sozial, kulturell oder musikalisch ehrenamtlich zu engagieren.
  • Sie können an den Wahlen zur Gemeindeleitung (Presbyterium) und an den Gemeindeversammlungen teilnehmen.
  • Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die evangelische Kirche und leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten.
  • Mit der Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche in Deutschland und gehören zur weltweiten Gemeinschaft aller Christinnen und Christen. >>

Was ist nötig?
Sie sollten sich persönlich ausweisen können. Wenn vorhanden, bringen Sie doch auch die Taufurkunde oder Bescheinigung über Taufdatum und -ort sowie die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht mit. >>

Kommen Sie zu uns, wir kümmern uns um alle Formalitäten. In den Eintrittsstellen in der Innenstadt finden Sie viele Informationen über Ihre Kirche in Bonn und der Region. >>

Eintritt in der Gemeinde:
Natürlich bieten auch die Kirchengemeinden weiterhin die Möglichkeit zum Wiedereintritt, viele auch nach dem neuen, vereinfachten Verfahren. Nehmen Sie einfach Kontakt auf mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin in der Kirchengemeinde an Ihrem Wohnort. >>

>> Kircheneintrittsstellen in Bonn

TIPP: Wir haben zwar lange Öffnungszeiten, aber besser ist es immer, vorab formlos telefonisch einen Termin zu vereinbaren. 

Kirchenpavillon
an der Kreuzkirche in der Bonner Innenstadt / Kircheneintrittsstelle
Kaiserplatz 1a
53113 Bonn
Ansprechpartnerin: Martina Baur-Schäfer
montags bis freitags von 11.00 bis 17.00 Uhr
samstags nach Vereinbarung
Tel.: 0228 – 63 90 70
info@kirchenpavillon.de

Haus der Evangelischen Kirche
Kircheneintrittsstelle / Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Adenauerallee 37
53113 Bonn
Ansprechpartner: Pfarrer Joachim Gerhardt
montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Tel.: 0228 – 68 80 300
presse@bonn-evangelisch.de